Paragliding Luzern

Geschäftsbedingungen (AGB)

Letzte Änderung: 17.02.2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paragliding Luzern GmbH 

1.Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Vertrag zwischen der Kundschaft und der Paragliding Luzern GmbH in Kriens kommt zustande, sobald die Kunden und Kundinnen eine mündliche oder schriftliche Anmeldung, eine Reservation, eine Gutscheinbestellung oder eine Buchung vornehmen. Dies kann direkt online bei Paragliding Luzern GmbH oder über eine ihrer Verkaufsstellen geschehen. Mit der Buchung erklären sich die Kunden und Kundinnen mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Paragliding Luzern GmbH in Kriens als Vertragsbestandteil einverstanden.
Die Paragliding Luzern GmbH beauftragt die Durchführung sämtlicher Aktivitäten auf externe Dienstleister/innen. Paragliding Luzern GmbH übernimmt ausschliesslich der Vermittlung der Aktivitäten, teilweise die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur sowie den Betrieb der Logistik und das Inkasso im Auftrag Dritter.
Mit einer Unterschrift, oder einer anderen Bestätigung, erklären sich die Kunden und Kundinnen, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

2.Vertragsgegenstand

Die Veranstalter/innen gewährleisten die Ausführung der gewünschten Leistung der Kundschaft entsprechend den Bestimmungen der Ausschreibung und der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Leistungen können nach vorheriger Absprache mit den Veranstaltern und Veranstalterinnen angeboten werden, wobei anfallende Mehrkosten von der Kundschaft zu tragen sind. Die vereinbarten Leistungen sind ausschliesslich für die angegebenen Leistungsempfängern und Leistungsempfängerinnen bestimmt und können nicht auf Dritte übertragen werden. 

Sollte der vereinbarte Flug aufgrund der Wetterverhältnisse nicht möglich sein, wird dem Kunden die Differenz zum ausgeführten Flug gemäss der Preisliste des Unternehmens gutgeschrieben (Gutschein). 

3.Zahlungsbedingungen

Die gebuchten Aktivitäten sind vor Reiseantritt wie folgt zu bezahlen:  

  1. Online-Buchung sind per sofort in vollständiger Höhe des vereinbarten Preises zu bezahlen. 
  2. Kurzfristige Buchungen per Telefon, E-Mail oder Instant-Messaging-Dienst sind vor Ort, bevor die Leistung in Anspruch genommen wird zu begleichen. Zahlungen vor Ort per Twint sind nicht möglich. 
  3. Die Bezahlung der Gutscheine ist direkt online mit Kredit-/Debitkarten, Twint oder per Einzahlungsschein möglich. Sollte die Kunden und Kundinnen den Einzahlungsschein zur Bezahlung des offenen Betrags wählen muss die offene Rechnung innerhalb 5 Werktage ab dem Erlangen des E-Mails beglichen werden. Der Betrag muss vor dem Antreten des Fluges entrichtet werden. 

Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung behalten sich die Veranstalter/innen das Recht vor, die Veranstaltung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die daraus resultierenden Stornierungskosten werden den Kunden und Kundinnen gemäss Ziffer 5 in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Leistungsverweigerung der Kundschaft. 

3.1 Gutschrift 

Kann der Flug aufgrund kurzfristiger Veränderung der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird der Betrag für einen späteren Flug gutgeschrieben (Gutschein). Gutscheine werden nicht zurückgenommen. Ein Gutschein ist ein Wertpapier, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert. Falls nichts anderes kommuniziert worden ist, haben Gutscheine ab der Gutschreibung eine Gültigkeit von einem Jahr. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Gutschrift nach wirtschaftlichem Ermessen des Vermittlers durchgeführt werden.

4.Preise

Die jeweils gültigen Preise der angebotenen Aktivitäten sind in den aktuellen Anzeigen des Anbieters ersichtlich. Die angebotenen Flüge verstehen sich exklusiv Fahrdienst, Seilbahnfahrt und Fotoservice. Die in der Broschüre angegebenen Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Transaktionskosten der Kredit-/Debitkarte der Kundschaft werden den Kundinnen und Kunden verrechnet. Für das Nützen des SumUp Kartenlesegerät vor Ort werden 2.5% zusätzlich auf den Gesamtbetrag verrechnet. Twint Zahlungen sind nicht möglich. Änderungen der Preise sind vorbehalten.

5. Annullierung oder Vertragsänderung durch die Kunden und Kundinnen

Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit dem Vermittler Paragliding Luzern GmbH und deren Einverständnis gültig. Jegliche Anpassungen bedürfen der vorherigen Absprache und Zustimmung der Veranstalter/innen. 

Es sind dabei alle bereits erhaltenen Dokumente, wie etwa Gutscheine (Gutschriften), Bestätigungen oder Tickets, vorzulegen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Buchungsstelle massgebend. Reservierungen ab einer Personenzahl von 6 gelten als Gruppenbuchung. 

Für Einzelreservierungen gilt eine fristgerechte Stornierungsfrist von 48 Stunden vor Beginn der Aktivität. Bei fristgerechter Stornierung erfolgt eine vollständige Rückerstattung. Nach Ablauf dieser Frist wird der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. 

Bei einer vollständigen Stornierung einer Gruppenreservierung behält sich der Vermittler vor, den Vertragspartner/-innen folgende Anteile der vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen: 

  • Im Zeitraum von 7 bis 2 Tagen vor Beginn der Aktivität beträgt die Stornogebühr 30 Prozent der Gesamtsumme.  
  • Erfolgt die Stornierung später, so ist der gesamte Betrag der vereinbarten Summe fällig. 

Eine Reduzierung der Anzahl Teilnehmer/-innen einer Gruppenreservierung durch die Vertragspartner/-innen gilt als teilweise Stornierung. In diesem Fall werden den Vertragspartner/-innen pro stornierte Teilnehmer/-innen 20 Prozent der vereinbarten Gesamtsumme berechnet, vorausgesetzt, die Stornierung erfolgt bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Aktivität. Bei späterer Mitteilung wird jeder fernbleibenden Kundschaft den vollen Betrag der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Ein späterer Beginn oder vorzeitiges Verlassen der Veranstaltung durch die Kunden und der Kundinnen berechtigt nicht zur Rückerstattung der Kosten. 

Die vereinbarte Uhrzeit ist für den Kunden bindend. Dies muss von den Kunden und Kundinnen eingehalten werden. Falls die Ausführung des Fluges aufgrund des fernbleiben oder zu spät kommen der Kundschaft nicht mehr zeitlich im verabredeten Zeitraum möglich ist, haftet der Kunde für seine Handlung mit dem vollen Betrag. Im Falle der Drittanbieter gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. 

6.Kündigung oder Vertragsänderung durch die Veranstalter/innen

Die Veranstalter/innen können den Vertrag jederzeit, auch kurzfristig, widerrufen. Sollte die Erfüllung des Vertrages zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich sein oder kann die Kundschaft das angebotene Ersatzangebot nicht annehmen, werden bereits geleistete Zahlungen nach Abzug der in Anspruch genommenen Leistungen erstattet. Weitere Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.  

Die Veranstalter/innen können die Veranstaltung kurzfristig absagen, falls das Verhalten der Teilnehmer/-innen, ihre Unterlassungen oder sonstige Handlungen die Durchführung der Veranstaltung gefährden oder unmöglich machen.  

In solchen Fällen gelten die Bestimmungen zu den Annullierungskosten gemäss Ziffer 5. Sollte eine Veranstaltung oder Teile davon aufgrund höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken, behördlicher Anordnungen, Streiks oder ungünstiger Wetter- und Naturverhältnisse nicht stattfinden können, behalten sich die Veranstalter/innen das Recht vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, nach Abzug bereits erbrachter Leistungen, Aufwendungen und einer Bearbeitungsgebühr, erstattet. 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheit aller Teilnehmer/-innen oberste Priorität hat. Die Entscheidungen der verantwortlichen Veranstalter/innen sind endgültig. Änderungen im Veranstaltungsablauf bleiben ausdrücklich vorbehalten, wobei die Veranstalter/-innen sich bemühen, gleichwertige Alternativen anzubieten.

7.Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer/-innen

Voraussetzung für alle Aktivitäten ist eine gute gesundheitliche Verfassung. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Veranstalter/innen über eventuelle gesundheitliche Einschränkungen zu informieren. Basierend auf unseren Erfahrungswerten müssen die Kunden und Kundinnen in der Lage sein, 30 Meter, zu rennen.  Teilnehmer/-innen mit Epilepsie, Herzproblemen oder einer Schwangerschaft ist die Teilnahme nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kunden und Kundinnen ein Körpergewicht von 90 kg nicht überschreiten, dies dient dem Schutz aller beteiligten Personen. Falls der Verdacht besteht, dass das gemeldete Körpergewicht der Kundschaft überschritten wird, kann der Veranstalter/innen eine Gewichtskontrolle vor dem Flug veranlassen. Dies stellt die erforderliche Sicherheit für unsere Piloten sicher, um einen reibungslosen Start und eine sichere Landung zu gewährleisten. 

Die Veranstalter/innen behalten sich das Recht, dennoch mit der Kundschaft zu fliegen, wenn sie nachweisen können, dass Sie ausserordentlich sportlich sind und aufgrund erhöhter Muskelmasse oder überdurchschnittlicher Körpergrösse diesen Wert überschreiten. Teilnehmende dürfen zu keinem Zeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder Psychopharmaka stehen. Sie verpflichten sich, alle Teilnahmebedingungen einzuhalten und den Anweisungen der Veranstalter/innen sowie des Betreuungspersonals unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung dieser Vorgaben sind die Veranstalter/innen berechtigt, Teilnehmende von der Aktivität auszuschliessen. Minderjährige unter 14 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Bei dessen Abwesenheit ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich. Die Gäste und die Gästinnen verpflichten sich, die Weisungen der Pilotinnen oder der Piloten stets zu befolgen. 

7.1 Werbematerial 

Der Vermittler behält sich das Recht vor, von der Kundschaft während der Dienstleistungserbringung aufgenommene Video- und Fotoaufnahmen für Werbezwecke auf sozialen Netzwerken, Plakaten, digitalen Displays sowie auf der eigenen Website und anderen Verkaufsplattformen zu nützen. Sollte die Kunden und die Kundinnen dem widersprechen, ist das Unternehmen Paragliding Luzern GmbH schriftlich vor Beginn der Dienstleistung darüber zu informieren. 

7.2 Foto- und Filmaufnahmen 

Den Passagieren und Passagierinnen ist es nicht gestattet, weder eine kleine (z. B Typ GoPro) oder grosse Kamera sowohl als auch Mobiltelefone, während dem Flug zu benützen. Dies gilt auch für die Start- und Landephase. Die sachgerechte Befestigung des Videos/Fotokamera und Mobiltelefon der Kundschaft kann nicht gewährleistet werden.

8. Fluggebiet, Flugzeit und Landeplatz

Das Fluggebiet wird vom Vermittler oder beauftragte Dritter aufgrund der aktuellen Wetterverhältnisse festgelegt und kann kurzfristig von den Veranstaltern und Veranstalterinnen angepasst werden, was im Ermessen der Veranstalter/innen liegen. Die Veranstalter/innen bemühen sich, dass bevorzugte Fluggebiet der Kunden und Kundinnen zu realisieren, sofern die Wetterlage und die äusseren Umstände dies zulassen. 

Die Dauer des Passagierfluges ist von den jeweiligen Wetterbedingungen abhängig. Die Piloten und Pilotinnen sind berechtigt, den Landeplatz unter Berücksichtigung der Wind- und Wetterverhältnisse nach eigenem Ermessen auszuwählen.

9. Versicherung allgemein

Die Teilnehmer/-innen sind nicht durch den Vermittler und den Veranstalter/innen versichert. Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin sind selbst verantwortlich für einen ausreichenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz, der auch Sportunfälle einschliesst. Passagiere aus dem Ausland sind verpflichtet, über eine entsprechende Versicherung zu verfügen, die auf ihrem Wohnsitz basiert. 

9.1. Versicherung für Gleitschirm Tandemflüge durch die Piloten und den Pilotinnen 

Die Piloten und Pilotinnen haben eine Unfallversicherung für die Passagiere und Passagierinnen abgeschlossen, die nur in der Schweiz gilt und eine maximale Deckung von CHF 100’000 bietet. Ansprüche aus dieser Versicherung können erst geltend gemacht werden, wenn alle Leistungen einer eventuell bestehenden Unfallversicherung der Passagiere und der Passagierinnen bereits in vollständigem Anspruch genommen wurden. Die Verantwortung der Piloten oder Pilotinnen für Schäden, die aus einem Unfall resultieren, beschränkt sich auf die versicherten Leistungen und die festgelegte Deckungssumme. Die Heilungskosten müssen in der Schweiz erbracht werden, um von der Deckungssumme in Anspruch genommen werden zu können.

10. Beanstandungen

Falls die Kunden und Kundinnen die Absicht haben eine Beanstandung zu melden oder Schäden erleidet haben, müssen diese umgehend schriftlich den Aktivitätsleitern und Aktivitätsleiterinnen oder den Leistungsträgern und Leistungsträgerinnen gemeldet und von diesen bestätigt werden. Die Aktivitätsleiter/-innen oder die Leistungsträger/-innen sind jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen, weshalb eine solche Bestätigung keine Schuldanerkennung darstellt. Sie werden sich bemühen, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. 

Erfolgt keine oder unzureichende Abhilfe oder möchte die Kundschaft Schadensersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach dem vertraglichen Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zu Händen des Vermittlers und den Veranstalter/innen, eingereicht werden. Der Beanstandung ist die Bestätigung der Aktivitätsleiter/-innen oder der Leistungsträger/-innen sowie gegebenenfalls Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verfallen sämtliche Ansprüche.

11. Haftung

11.1. Ausfall von Leistung, Minderleistung  

Die Veranstalter/innen entschädigen Sie, gemäss diesen allgemeinen Bestimmungen für den Minderwert der vereinbarten, aber nicht oder mangelhaft erbrachten Leistungen, sofern an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistung angeboten werden konnte und die Veranstalter/innen dafür verantwortlich sind. 

11.2. Haftungsausschlüsse  

Im Falle der Beauftragung Dritter für die Ausführung der Veranstaltung haftet der Vermittler nicht für deren Handlungen oder Unterlassungen. Die Veranstalter/innen schliessen zudem jegliche Haftung für Schäden aus, die auf Handlungen oder Versäumnisse der Piloten/innen zurückzuführen sind, sofern diese nicht im Rahmen der vereinbarten Leistungen erfolgen.  

Der Vermittler und die Veranstalter/innen übernehmen keine Verantwortung für Schäden durch Handlungen anderer Beteiligten, durch Einwirkungen höherer Gewalt, Naturereignisse, behördliche Entscheidungen oder verspätete Rückkehr.  

Wird eine Anweisung der Veranstalter/innen, der Aktivitätsleiter/innen oder der Piloten und Pilotinnen missachtet, entfällt eine Haftung des Vermittlers und den zuvor genannten Parteien. 

11.3. Besondere Haftungsbestimmungen  

Die Kundschaft ist sich im Klaren, dass die Teilnahme an einem Paragliding Flug mit Risiken mit sich eingeht. Verletzungen können bei harten Landungen oder Startabbrüchen entstehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass unvorhergesehene, plötzlich auftretende Windeinflüsse potenzielle Risiken zur Folge haben. 

Die Paragliding Luzern GmbH, Veranstalter/innen, Aktivitätsleiter/innen und die Piloten und Pilotinnen lehnen jegliche Haftung für Personen und Sachschäden der Passagiere und Passagierinnen ab, die während des Gleitschirm Tandemfluges entstehen. Sollte ein vollständiger Haftungsausschluss nicht rechtlich zulässig sein, besteht eine Versicherung mit einer Höchstdeckung von CHF 5 Millionen. In solchen Fällen wird die Haftung der Piloten und Pilotinnen auf diese maximale Versicherungssumme begrenzt. 

Die Beförderung bei unseren Tandemflügen unterliegt nicht den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 12. Oktober 2022. 

11.4 Ausservertragliche Haftung  

Ausserhalb der vertraglichen Verpflichtungen ist die Haftung durch die anwendbaren Gesetze geregelt. Falls diese allgemeinen Vertragsbedingungen strengere Haftungsanforderungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelten diese vorrangig.

12. Datenschutz

Die Paragliding Luzern GmbH hält sich an die Bestimmungen des schweizerischen Daten-schutzgesetzes. Kundeninformationen werden nicht an Dritte weitergegeben. Es werden keine Kreditkartendaten gespeichert. Die Kunden und Kundinnen willigen ein, dass ihre Daten innerhalb des Unternehmens verarbeitet werden dürfen, und verpflichtet sich, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Paragliding Luzern GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch unsachgemässen Umgang mit Zugangsdaten der Kundschaft entstehen könnten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieses Vertragsverhältnis unterliegt ausschliesslich dem Schweizer Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Luzern vereinbart, wobei dem Vermittler und den Veranstalter/innen das Recht vorbehalten bleibt, ihre Ansprüche alternativ am Wohnsitz oder Sitz der Kundschaft geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser AGB unwirksam und/oder lückenhaft sein, so wird die unwirksame bzw. lückenhafte Bestimmung durch eine möglichst gleichwertige Regelung ersetzt, die dem beabsichtigten Sinn und Zweck am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. 

Teilnehmende aus den USA und Kanada verzichten ausdrücklich auf jeglichen Gerichtsstand in ihren Heimatländern und erkennen an, dass sich weder die Paragliding Luzern GmbH noch die Veranstalter/innen, Aktivitätsleiter/innen und Dienstleister/innen auf Verfahren in den USA oder Kanada einlassen werden. 

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