Paragliding Luzern

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Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Paragliding Luzern GmbH in Kriens

 

  1. Vertragsabschluss

Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung/Reservation oder Gutscheinbestellung bzw. Buchung durch den Kunden, welche bei Paragliding Luzern GmbH in Kriens oder einer ihrer Verkaufsstellen getätigt werden kann, kommt zwischen dem Kunden und Paragliding Luzern GmbH in Kriens ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde anerkennt durch seine Buchung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und Paragliding Luzern GmbH in Kriens.

  1. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, die vom Kunden gewünschte Leistung im Rahmen der Ausschreibungen und/oder der Auftragsbestätigung zu erbringen. Leistungserweiterungen können nach Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

  1. Zahlungsbedingungen

Die gebuchten Aktivitäten sind vor Reiseantritt wie folgt zu bezahlen: – Vorauszahlung von 50% des Gesamtpreises der gebuchten Aktivität. – Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Aktivität zu zahlen. – Bei Buchungen, die mehr als 30 Tage vor Beginn der Aktivität oder von Einzelpersonen vorgenommen werden, ist der Gesamtbetrag bei Abschluss der Aktivität zu zahlen. – Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Veranstaltung abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die daraus resultierenden Stornierungskosten werden dem Kunden gemäß Ziffer 4 in Rechnung gestellt. Grundlage dafür ist die Anzahl der registrierten Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag oder der Leistungsverweigerung. Gutscheine sind innert 15 Tagen zu bezahlen. Kurzfristige Buchungen sind vor Ort zu begleichen. Kann der Flug aufgrund kurzfristiger Veränderung der Wetterlage nicht durchgeführt werden, wird der Betrag für einen späteren Flug gutgeschrieben (Gutschein). Gutscheine werden nicht zurückgenommen. Ein Gutschein ist ein Wertpapier, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert. Gutscheine sind 1 Jahr gültig ab Ausstellungsdatum.

  1. Preise

Die effektiven Preise für die angebotenen Aktivitäten können den aktuellen Anzeigen des Veranstalters entnommen werden. Die in der Broschüre genannten Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Preisänderungen vorbehalten.

  1. Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunde

Annullierungen von Verträgen haben schriftlich zu erfolgen. Diese sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter und deren Einverständnis gültig. Dabei sind sämtliche bereits erhaltenen Dokumente (Gutscheine, Bestätigungen, Tickets, etc.) beizulegen. Zur Berechnung der Annullierungskosten ist das Eintreffen der Mitteilung (bei Sonn- und allg. Feiertagen der nächste Werktag) bei der Buchungsstelle massgebend.

Bei einer Komplettannullierung werden dem Kunden folgende Anteile an den Gesamtkosten der gebuchten Veranstaltung in Rechnung gestellt:
20 – 10 Tage vor Aktivitätsbeginn: 30 %
9 – 2 Tage vor Aktivitätsbeginn: 75 %
1 Tag vor der Aktivitätsbeginn oder Nichterscheinen: 100 %

Im Falle einer teilweisen Stornierung einer Gruppenreservierung (Reduzierung der Teilnehmerzahl) wird dem Vertragspartner der folgende Prozentsatz der Vermittlungskosten pro Person in Rechnung gestellt:
9-2 Tage vor der Aktivität: 30%. 1 Tag oder weniger vor der Aktivität: 100%.
Bei späterem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Veranstaltung durch den Kunden entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Mehrkosten, entstanden durch späteren Antritt, verfrühtem Verlassen oder Verschiebung der Veranstaltung, sind durch den Kunden zu tragen.

Im Falle einer Verschiebung oder Terminänderung einer Aktivität bis 20 Tage vor Reiseantritt ist der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10% des gesamten Arrangement Preises pro Person zu erheben. Terminverschiebungen oder Änderungen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt erfolgen, werden nach den vorstehenden Stornierungsbedingungen oder auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet. Im Falle der Drittanbieter gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Diese potenziellen Kosten können zusätzlich in die Rechnung aufgenommen werden.

  1. Kündigung oder Vertrags Änderung durch den Veranstalte

Für verschiedene Veranstaltungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Kunde nicht auf die ihm angebotenen Ersatzleistungen eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Veranstaltung kann von dem Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten, ihre Unterlassungen oder anderer Handlungen dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. In diesem Falle gelten bezüglich Annullierungskosten die Bestimmungen gemäss Ziffer 5. Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalter, behördlicher Massnahmen, Streik oder unsicherer Wetter- und Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist der Veranstalter berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, Aufwendungen und der Bearbeitungsgebühr, zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen der Aktivitätsleiter sind endgültig. Veranstaltungsänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich um gleichwertige Ersatzleistung.

  1. Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Bei allen Aktivitäten wird eine gute Gesundheit vorausgesetzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkoholeinfluss oder unter Psychopharmaka und dergleichen stehen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen des Veranstalters und der Hilfspersonen strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. Passagiere unter 16 Jahren benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten. Falls keine erziehungsberechtigte Person vor Ort ist, muss das Einverständnis in schriftlicher Form vorliegen.

  1. Flugzeit und Landeplatz

Die Dauer des Passagierfluges ist von den Wetterverhältnissen abhängig. Der Landeplatz kann entsprechend den Wind-Wetterverhältnissen vom Piloten frei gewählt werden

  1. Versicherung allgemein

Die Teilnehmer sind durch die Veranstalterin nicht versichert. Jeder Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Sportunfälle) selbst verantwortlich. Gleitschirmfliegen ist kein Risikosport und wird durch die normale Schweizer Unfallversicherung (UVG) gedeckt. Passagiere aus anderen Ländern (Wohnsitz entscheidend) müssen über eine entsprechende Versicherung verfügen.

9.1 Versicherung-Haftung Paragliding Tandem Flug durch den Piloten

Die Teilnehmer sind Unfallversichert für Heilungskosten von max. 100.000.- Schweizer Franken innerhalb der Schweiz, in Ergänzung zu bestehender Unfallversicherung. Für alle anderen Aktivitäten sind die Teilnehmer durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer ist für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz einschliesslich Sportunfälle selbst verantwortlich.

Die Haftung des Piloten gegenüber dem Passagier beträgt max. 5.000.000, – Schweizer Franken.

  1. Beanstandungen

Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, sind diese sofort dem Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger schriftlich bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Der Aktivitätsleiter bzw. Leistungsträger wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung des Aktivitätsleiters bzw. Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen. Bei verspäteter oder unterlassener Beanstandung während der Aktivität oder verspäteter Einreichung der Forderung bei der Buchungsstelle verwirken sämtliche Ansprüche.

  1. Haftung

11.1.Ausfall von Leistung, Minderleistung 

Der Veranstalter vergütet Ihnen im Rahmen dieser allgemeinen Bestimmungen den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens des Veranstalters vorliegt.

11.2. Haftungsausschlüsse

 überträgt der Veranstalter die Ausführung auf einen Dritten, so haftet er für dessen Handlung und Unterlassungen nicht. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen des Piloten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers (insbesondere Ziffer 10), höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters oder Piloten usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

11.3.Besondere Haftungsbestimmungen 

Die Beförderung bei unseren Tandemflügen unterliegt NICHT den Haftungsbestimmungen der Verordnung über den Lufttransport vom 17.08.2005 Die Haftung des Piloten bzw. des Vertragspartners gegenüber dem Passagier ist vertraglich beschränkt auf CHF 5 Millionen.

11.4.Ausservertragliche Haftung 

Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sofern diese allgemeine Vertragsbestimmungen strengere Haftungsvoraussetzungen, Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelangen diese zur Anwendung

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Luzern. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, ihre Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden geltend zu machen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

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